Mit dem Geld von der Stiftung arbeiten

 

Die Gesetze der Schweiz müssen beim Arbeiten mit dem Geld einge•halten werden.

 

Die Stiftung wird vom Kanton Nidwalden ge•prüft.

 

Was kostet die Begleitung

Jeder Klient braucht unter•schiedliche Hilfe und Be•gleitung.

 

Die Stiftung schreibt für den Kanton Nidwalden auf:

Welche Hilfe und Be•gleitung brauchen die einzelnen Klienten.

 

Der Kanton Nidwalden macht einen Vertrag mit der Stiftung.

 

Der Kanton Nidwalden gibt der Stiftung Geld.

 

Die Kosten für einen Wohn•platz oder einen Platz in der Tages•stätte sind auf einem Blatt auf•ge•schrieben.

Dieses Blatt heisst: Tarife 

 

Tarife 2023

Spenden

Die Stiftung bekommt vom Kanton Nidwalden Geld für die Be•gleitung der Klienten.

Die passende Be•gleitung für jeden Klienten kostet viel Geld.

 

Darum braucht die Stiftung Spenden.

Das Geld von den Spenden darf nur für die Klienten ge•braucht werden.

 

 

Abmachungen für das Geld von den Spenden

 

Sie haben der Stiftung Weidli Geld gespendet.

Dann können Sie den Betrag bei der Steuer•erklärung auf•schreiben.

 

Unser Spendenkonto: CH96 0900 0000 6002 9659 5

 

Wir danken Ihnen herzlich für die Unter•stützung.

 

Brauchen Sie für die Spende einen Ein•zahlungs•schein?

Wir schicken Ihnen den Ein•zahlungs•schein mit der Post.

Sie können den Ein•zahlungs•schein bei uns mit einem Formular bestellen.

 

Link zum Formular

Bei den neuen Ein•zahlungs•scheinen kann man keine Mitteilung mehr schreiben.

Die Trauerfamlie wird nicht mehr automatisch informiert.

Wenn Sie dies wünschen, melden Sie sich bei uns.

info(a)weidli-stans.ch oder Telefon 041 618 78 86

Kontakt

Leiterin Finanzen/IT

Nicole Giger

Tel. 041 618 78 70

nicole.giger(a)weidli-stans.ch